Urlaub mit dem Bike

Hier findet Ihr interessante Adressen und Tips rund um den Urlaub mit dem Motorrad

Was gibt es bei Auslandsreisen mit dem Motorrad generell zu überlegen?

Klar, wie vor jeder Reise muss der fahrbare Untersatz technisch optimal gewartet sein! Damit ihr keine (vermeidbaren) bösen Überraschungen erlebt. Als wir zur IOM fuhren, hatte meine Suzi die "Macke" sich ab und zu mal nicht starten zu lassen. So kurzfristig war kein neues Ersatzteil zu bekommen, aber Sanny ist verdammt gut im Anschieben ;-)

Bedenkt auch: reicht das Profil noch? Ihr werdet ein paar tausend Kilometer fahren. Ansonsten rate ich euch noch zu einer Mitgliedschaft im z.B. ADAC. (solltet ihr niemanden haben den Ihr als Werber angeben wollt, kontaktiert mich!)

 

Habt ihr eine gültige Auslandskrankenversicherung? Heute gibt es von der Krankenkasse zumeist keinen Auslandskrankenschein mehr, stattdessen müsstet ihr eine neue Versichertenkarte bekommen haben. Sie ersetzt den Auslandskrankenschein. Die Karte gilt in den Mitgliedsländern der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Wer in anderen Ländern Urlaub machen möchte, sollte sich weiterhin von seiner Krankenkasse die erforderlichen Auskünfte holen. Außerdem ist es ratsam, eine Zusatzversicherung (z.B. ADAC) ab zu schließen.

 

In einigen Ländern ist eine Warnweste Pflicht! Am besten Ihr habt eh' immer eine dabei.

 

Natürlich solltet Ihr immer euren (nationalen) Führerschein und den Fahrzeugschein bei euch haben. Denkt an die grüne Versichertenkarte Eurer Kfz-Versicherung! Sie ist generell beim Fahrzeug mit zu führen, wenn Ihr euch mit dem Fahrzeug im Ausland bewegt. Falls ihr keine habt, euer Haftpflicht-Versicherer stellt eine aus.  Nehmt einen "Europäischen Unfallbericht" mit, ihr bekommen ihn bei eurer Versicherung. Vorsicht: Einige ausländische Versicherungen zahlen nur, wenn dieser Bericht vorgelegt wird.

 

Ist euer Personalausweis noch gültig? Braucht ihr einen Reisepass oder Visum?

 

Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

 

Habt ihr eine Verkehrsschutz-Rechtschutzversicherung? Oft werden nicht in allen Ländern Anwaltskosten, Kosten für Gutachter oder Mietwagen von der gegnerischen Versicherung ersetzt.

 

Wenn es gekracht hat : Beweise sichern! Macht Fotos! – z.B. vom Standort der Fahrzeuge, dem Stand der Räder, den Schäden an den Fahrzeugen oder von möglichen Brems- und Schleuderspuren sowie der Lage der Fahrzeugteile auf der Straße. Ein Handyfoto ist da völlig ausreichend! Gibt es Zeugen (Personalien aufschreiben)?

 

Füllt gemeinsam mit dem Unfallgegner den Europäischen Unfallbericht aus! 

 

Wenn ein Mitfahrer verletzt ist, unbedingt die Polizei rufen. (In F und A kommt die Polizei nur, wenn auch wirklich eine Person verletzt ist. Ansonsten sind Gebühren fällig!) Habt Ihr Probleme? Es gibt einen Zentralruf deutscher Autoversicherer: 0180 / 250 26.

 

Nach der Reise: Den Schaden unverzüglich der eigenen Versicherung melden. Nach spätestens drei Monaten sollte sich die ausländische Versicherung bei euch gemeldet haben und den Schaden bearbeiten. Wenn nicht,  Hilfe gibt es beim Büro Grüne Karte (Tel.: 040 / 33 44 00) oder beim Verein der Verkehrsopferhilfe (Tel.: 040 / 30 18 00).

 

   

 

Haftungsausschluss

 

Die hier gegebenen Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen u.a. des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Die Entscheidung über, und die Durchführung einer Reise, liegt allein in ihrer Verantwortung.